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Personengruppe im pflegerischen Kontext

Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau

 

Das Berufsbild

Pflege umfasst alle vorbeugenden und heilenden Maßnahmen, die zur Erhaltung, Förderung und Wiedererlangung der körperlichen oder psychischen Situation der zu pflegenden Menschen beitragen. Dazu gehören sozialpflegerische Tätigkeiten ebenso wie die Beratung und Begleitung der Menschen in allen Lebensphasen.

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner unterstützen bei all ihren Tätigkeiten die Selbständigkeit der Menschen und achten deren Recht und Bedürfnis auf Selbstbestimmung. Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner tauschen sich mit anderen Berufsgruppen aus und arbeiten mit diesen berufsübergreifend professionell zusammen.

Der Ausbildungsablauf

Die Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau beginnt mit einem mehrwöchigen Einführungsunterricht in der Pflegeschule. Anschließend beginnt der praktische Teil der Ausbildung mit dem Orientierungspraktikum in Ihrem Ausbildungsbetrieb.

Im weiteren Verlauf der Ausbildung wechseln sich die Theoriezeiten in der Schule (2-6 Wochen) mit den Phasen der praktischen Ausbildung, die in den verschiedenen Einsatzgebieten stattfindet (Altenheim, ambulante Pflege, Klinik, Kinderpflege, Psychiatrie), ab.

Die Ausbildung umfasst mindesten 2100 Stunden theoretischen Unterricht an der Schule und mindestens 2500 Stunden Ausbildung in den Praxisbetrieben.

Die Unterrichtszeit beginnt an der Pflegeschule um 08:30 Uhr und endet um 15:45 Uhr, freitags um 14:00 Uhr.

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und startet jeweils am 01.04. und 01.10. eines Jahres.

Die Zugangsvoraussetzungen

Schulische Voraussetzungen für die Pflegeausbildung

  • Realschulabschluss
  • Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse
  • Qualifizierter Hauptschulabschluss und Berufsfachschule mit Abschluss
  • Hauptschulabschluss und Berufsvorbereitungsjahr mit Abschluss
  • Hauptschulabschluss und Berufsgrundschuljahr mit Abschluss
  • Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegehelfer

Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen werden formal über das polizeiliche Führungszeugnis und die ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung nachgewiesen.
Darüber hinaus sprechen wir im Bewerbungsgespräch mit Ihnen darüber, wie die bisherigen Erfahrungen im Umgang mit alten oder hilfebedürftigen Menschen waren und welche Kenntnisse Sie über die Anforderungen des Berufes haben.

Download

Die Informationen zum Ausbildungsgang stellen wir Ihnen gesammelt in einem Flyer im PDF-Format zur Verfügung. Zum Download folgen Sie bitte der Verlinkung.

zum Flyer-Download