
Kosten und Finanzierung
Da in Hessen Schulgeldfreiheit herrscht, werden von den Auszubildenden keine Lehrgangsgebühren erhoben. Die notwendigen Lehrbücher erhalten Sie von der DAA Pflegeschule leihweise für den Zeitraum der Ausbildung.
Der Ausbildungsbetrieb schließt mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag mit Angabe der monatlichen Vergütung ab. Die Kosten der Ausbildung (Schulgeld) übernimmt bei Vorliegen des Ausbildungsvertrages das Land Hessen.
Die Beantragung des Schulgeldes übernimmt dabei die DAA Pflegeschule. Für Bewerber*innen, die mindestens 25 Jahre alt sind und zurzeit Bezüge von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beziehen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Finanzierung der Ausbildung als Umschulung zu beantragen. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrer persönlichen Ansprechperson bei Ihrem Kostenträger.